Staatlich anerkannte Fortbildung

Fortbildung für Abfallbeauftragte

Zweitägige, staatlich anerkannte Fortbildung für Abfallbeauftragte gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV, § 9 Abs. 3 EfbV und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV.

Seminar auf einen Blick

Warum diese Fortbildung wichtig ist

Gesetzliche Fortbildungspflicht erfüllen

Die Abfallbeauftragtenverordnung regelt, welche Betriebe einen Abfallbeauftragten bestellen müssen und über welche Fachkenntnisse die beauftragte Person verfügen muss. Mindestens alle zwei Jahre ist eine staatlich anerkannte Fortbildung zu besuchen.

Mit diesem zweitägigen Lehrgang erfüllen Abfallbeauftragte ihre gesetzliche Fortbildungspflicht und erhalten einen kompakten Überblick über aktuelle Neuerungen und Entwicklungen im Entsorgungsbereich.

Inhalte der Fortbildung

Aktuelle rechtliche Entwicklungen und praxisrelevante Anforderungen für Betriebsbeauftragte für Abfall.

Aktuelles Abfallrecht

Neueste Entwicklungen im Abfallrecht und neue Rechtsverordnungen.

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz und betriebliche Umsetzung in der Praxis.

Bilanzen & Konzepte

Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte rechtssicher erstellen und anwenden.

Klassifizierung von Abfällen

Klassifizierung von Abfällen gemäß ADR und TRGS 201.

Verantwortlichkeiten

Verantwortlichkeiten des Betriebsbeauftragten für Abfall in anderen Rechtsbereichen.

Teilnahmevoraussetzung

Die Veranstaltung richtet sich an Abfallbeauftragte, die bereits eine mehrtägige Grundschulung absolviert haben.

Unsere Seminarpartner

Die Fortbildung wird gemeinsam mit erfahrenen Fachpartnern durchgeführt.

Partner der Fortbildung ist die kenic Akademie

Getränke und Mittagessen sind in der Teilnahmegebühr enthalten.

kenic Akademie

Fachpartner für die staatlich anerkannte Fortbildung 2027

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Häufige Fragen

Teilnehmen können Abfallbeauftragte, die bereits eine mehrtägige Grundschulung absolviert haben und ihre gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung auffrischen müssen.

Ja. Die zweitägige Fortbildung ist staatlich anerkannt und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die regelmäßige Fortbildung von Abfallbeauftragten.

Ja. Getränke und Mittagessen sind in der Teilnahmegebühr enthalten.

Kosten auf Anfrage

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