Fortbildung für Abfallbeauftragte
Zweitägige, staatlich anerkannte Fortbildung für Abfallbeauftragte gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV, § 9 Abs. 3 EfbV und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV.
Seminar auf einen Blick
- Termin: neue Termine im Februar und April 27
- Beginn: 9:00 Uhr
- Ort: Lindenschmidt KG, KIC | 57223 Kreuztal-Krombach
- Kosten: auf Anfrage
- Getränke und Mittagsimbiss inklusive
Warum diese Fortbildung wichtig ist
Gesetzliche Fortbildungspflicht erfüllen
Die Abfallbeauftragtenverordnung regelt, welche Betriebe einen Abfallbeauftragten bestellen müssen und über welche Fachkenntnisse die beauftragte Person verfügen muss. Mindestens alle zwei Jahre ist eine staatlich anerkannte Fortbildung zu besuchen.
Mit diesem zweitägigen Lehrgang erfüllen Abfallbeauftragte ihre gesetzliche Fortbildungspflicht und erhalten einen kompakten Überblick über aktuelle Neuerungen und Entwicklungen im Entsorgungsbereich.
Inhalte der Fortbildung
Aktuelle rechtliche Entwicklungen und praxisrelevante Anforderungen für Betriebsbeauftragte für Abfall.
Aktuelles Abfallrecht
Neueste Entwicklungen im Abfallrecht und neue Rechtsverordnungen.
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz und betriebliche Umsetzung in der Praxis.
Bilanzen & Konzepte
Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte rechtssicher erstellen und anwenden.
Klassifizierung von Abfällen
Klassifizierung von Abfällen gemäß ADR und TRGS 201.
Verantwortlichkeiten
Verantwortlichkeiten des Betriebsbeauftragten für Abfall in anderen Rechtsbereichen.
Teilnahmevoraussetzung
Die Veranstaltung richtet sich an Abfallbeauftragte, die bereits eine mehrtägige Grundschulung absolviert haben.
Unsere Seminarpartner
Die Fortbildung wird gemeinsam mit erfahrenen Fachpartnern durchgeführt.
Partner der Fortbildung ist die kenic Akademie
Getränke und Mittagessen sind in der Teilnahmegebühr enthalten.
kenic Akademie
Fachpartner für die staatlich anerkannte Fortbildung 2027
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Häufige Fragen
Teilnehmen können Abfallbeauftragte, die bereits eine mehrtägige Grundschulung absolviert haben und ihre gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung auffrischen müssen.
Ja. Die zweitägige Fortbildung ist staatlich anerkannt und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die regelmäßige Fortbildung von Abfallbeauftragten.
Ja. Getränke und Mittagessen sind in der Teilnahmegebühr enthalten.
Kosten auf Anfrage




