eANV und LUPO

Wenn ein Betrieb wächst, wächst oft auch die Menge an Abfall, die entsorgt werden muss. Wird die Grenze von 20 Tonnen gefährlichem Abfall bezogen auf einen einzelnen Abfallschlüssel und pro Jahr überschritten, ist der Einstieg ins elektronische Abfallnachweisverfahren erforderlich.

Mit LINDENSCHMIDT UMWELTSERVICE haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie beim Einstieg ins eANV und stellen Ihnen mit unserem Portal LUPO eine umfassende und bedienfreundliche Lösung für elektronische Signatur, Archivierung und Support zur Verfügung.

Keine Angst vor dem elektronischen Abfallnachweisverfahren

LUPO unterstützt Sie beim Einstieg in das eANV und bei der elektronischen Abwicklung Ihrer Nachweise und Begleitscheine.

Wann wird das eANV notwendig?

Laut Nachweisverordnung muss für gefährliche Abfälle ab einer Menge von mehr als 20 Tonnen pro Jahr und Abfallschlüssel ein Entsorgungsnachweis elektronisch geführt werden. Ebenso ist für jede Abholung ein Begleitschein vom Erzeuger, Beförderer und Entsorger elektronisch zu signieren.

Das Erreichen dieser Mengengrenze löst bei vielen Abfallerzeugern Unsicherheit aus. Sorgen vor dem Einstieg ins eANV sind jedoch unbegründet, wenn die richtigen Abläufe und ein zuverlässiger Ansprechpartner vorhanden sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

LUPO: Signieren, archivieren, unterstützt werden

Wenn Sie bei LINDENSCHMIDT UMWELTSERVICE entsorgen, bieten wir Ihnen mit LUPO eine umfassende und bedienfreundliche Lösung, um Entsorgungsnachweise und Begleitscheine elektronisch zu signieren und zu archivieren.

Die notwendige Registrierung Ihres Unternehmens bei der ZKS übernehmen wir für Sie. Sobald Sie über eine Signaturkarte verfügen, können Sie loslegen. Unser Support hilft Ihnen gerne bei den ersten Signaturen und ist schnell und ohne Warteschleife erreichbar, wenn Probleme auftauchen.

Für Kunden von LINDENSCHMIDT UMWELTSERVICE ist dieser Service kostenfrei. Auch ein Wechsel von anderen Portalen zu LUPO ist möglich.

LUPO bietet Ihnen

Ihre Ansprechpartnerin

Carola Wahlers
Ansprechpartnerin eANV / LUPO

Durchwahl: 02732 888-118
E-Mail: carola.wahlers@lindenschmidt.de

Häufig gestellte Fragen zum eANV

Die wichtigsten Fragen zum Einstieg in das elektronische Abfallnachweisverfahren haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ins elektronische Abfallnachweisverfahren muss Ihr Unternehmen einsteigen, wenn an einer Betriebsstätte mehr als 20 Tonnen gefährlichen Abfalls pro Jahr eines bestimmten Abfallschlüssels anfallen. Das eANV gilt nur für diejenigen Abfallschlüssel, bei denen die Grenze von 20 Tonnen überschritten ist. Andere Abfälle mit geringer Menge können Sie weiter über einen Sammelnachweis entsorgen. Das eANV gilt nur für gefährliche Abfälle.

Sie benötigen eine Erzeugernummer, die Sie bei der entsprechenden Behörde beantragen müssen. Diese Erzeugernummer muss bei der ZKS als Datendrehscheibe für das eANV registriert werden. Wenn Sie LUPO nutzen möchten, erledigen wir das für Sie. Außerdem müssen Sie sich entweder unserem Entsorgerportal LUPO oder einem anderen Portal anschließen. Für die elektronische Signatur benötigen Sie eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät. Für LUPO-Nutzer gibt es auch die Möglichkeit einer Fernsignatur ohne Karte und Kartenlesegerät. Wir empfehlen Ihnen dringend, mindestens zwei Signaturkarten im Unternehmen zu haben, damit auch im Abwesenheitsfall signiert werden kann.

Nein, Sie können Ihre Entsorgung bei uns über jedes Portal für das eANV abwickeln. Die Daten werden über die ZKS zwischen den verschiedenen Portalen ausgetauscht.

Laut § 11 Nachweisverordnung muss die Signatur des Abfallerzeugers spätestens bei Übergabe an den Beförderer vorliegen. Wir schicken Ihnen für die Entsorgung rechtzeitig vorher eine Begleitschein-Vorlage zu. Das Gesetz erlaubt es ausdrücklich, Begleitscheine auch im Vorfeld zu signieren. Bitte machen Sie davon Gebrauch, damit die Signatur bei der Abholung vorliegt.

Nein, unsere Kollegen korrigieren das Datum der Übergabe bei der Signatur des Begleitscheins durch uns.

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig vor der Abholung mit uns in Verbindung, damit wir eine Lösung finden können.

Wenn Sie weniger als 20 Tonnen Abfall pro Jahr einer bestimmten AVV-Nummer entsorgen, können Sie diesen über einen Sammelnachweis entsorgen, sofern wir über einen solchen verfügen. Wir haben für die meisten gängigen Abfallschlüssel Sammelentsorgungsnachweise. Gerne berät Sie hierzu unser Vertrieb.

Bei der Übergabe des Abfalls an unseren Fahrer erhalten Sie einen Übernahmeschein, den Sie bei sich ablegen müssen. Bitte fordern Sie bei uns den zu den Übernahmescheinen gehörigen Sammelnachweis an. Diesen senden wir Ihnen gerne in PDF-Form oder über das Portal zu. Im Falle einer behördlichen Überprüfung benötigen Sie die Übernahmescheine, am besten nach AVV sortiert, plus den dazugehörigen Sammelnachweis.

Lassen Sie sich zu LUPO beraten

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich bezüglich der Nutzung unseres Portals beraten. Auch ein Wechsel von anderen Portalen zu LUPO ist möglich.

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