An unserem Firmenstandort betreiben wir eine Sammelstelle für Schadstoffe aus Privathaushalten und Betrieben. Dort können zahlreiche Stoffe abgegeben werden, die nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Achtung: Ab 2024 können nur noch Bürgerinnen und Bürger der Städte Kreuztal und Hilchenbach ihre Schadstoffe kostenfrei entsorgen, sofern es sich um haushaltsübliche Mengen aus Privathaushalten handelt. Für alle anderen Kommunen des Kreises bleibt als kostenfreies Angebot die mobile Schadstoffsammlung.
Unser Team nimmt haushaltsübliche Schadstoffe entgegen und unterstützt bei Fragen zur richtigen Entsorgung.
Schadstoffe gehören nicht in die Restmülltonne. Über unsere Schadstoffsammelstelle sorgen wir dafür, dass gefährliche Stoffe fachgerecht angenommen und umweltgerecht entsorgt werden.
Bitte rufen Sie uns an, falls Sie Schadstoffe entsorgen möchten, die nicht in der unten aufgeführten Liste enthalten sind.
Übliche Abfälle, die an unserer Schadstoffsammelstelle abgegeben werden können:
Montag bis Freitag: 09:00 bis 17:00 Uhr
Mittagspause: 12:30 bis 13:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Für Schadstoffe außerhalb der Liste rufen Sie uns bitte vor der Anlieferung an.
Kostenfrei für Bürgerinnen und Bürger aus Kreuztal und Hilchenbach bei haushaltsüblichen Mengen aus Privathaushalten (gegen Vorlage des Personalausweises)
Unser Spezialfahrzeug ist regelmäßig an zentralen Orten in den Kommunen im Einsatz.
Sie haben Chemikalien, Altlacke und -farben, Altöl oder Lösemittel zu entsorgen und möchten nicht den Weg zu unserem Wertstoffhof auf sich nehmen? In vielen Orten wird die mobile Schadstoffsammlung im Auftrag der jeweiligen Kommune von LINDENSCHMIDT UMWELTSERVICE erbracht.
Zweimal im Jahr oder sogar häufiger ist unser Spezialfahrzeug an zentralen Orten zu Gast. Unsere im Umgang mit Gefahrstoffen geschulten Kollegen nehmen Ihre Schadstoffe gerne entgegen.
Wenn Sie in einer der folgenden Kommunen oder Kreise wohnen, kommt unser Schadstoffmobil regelmäßig in Ihre Nähe:
Rufen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob ein Stoff an der Schadstoffsammelstelle oder über die mobile Schadstoffsammlung entsorgt werden kann.