Informationen für die Öffentlichkeit
Aktuelle Hinweise und wichtige Informationen der Öffentlichkeit nach §§ 8a und 11 der Störfallverordnung
Schnell und transparent informieren
Aktuelle Hinweise und wichtige Informationen für die Nachbarschaft im Ereignisfall.
Sicherheit hat bei LINDENSCHMIDT UMWELTSERVICE höchste Priorität. Trotz umfangreicher technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen kann es in Ausnahmefällen zu Störungen kommen.
Sollte ein Ereignis Auswirkungen auf die Nachbarschaft haben, informieren wir Sie auf dieser Seite schnell und transparent über die aktuelle Lage. Zusätzlich erfolgen amtliche Warnungen, sofern erforderlich, über Polizei, Feuerwehr, Warn-Apps oder Rundfunk.
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Verhalten im Ereignisfall
Sollte es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu einem Störfall kommen, informieren die zuständigen Behörden sowie LINDENSCHMIDT UMWELTSERVICE die Bevölkerung unverzüglich. Je nach Situation erfolgen Hinweise über Lautsprecherdurchsagen, Warn-Apps, Rundfunk oder über diese Internetseite.
Bitte beachten Sie folgende Regeln
- Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr.
- Suchen Sie unverzüglich geschlossene Räume auf.
- Schalten Sie Radio, Fernsehen oder Warn-App ein.
- Schließen Sie Türen und Fenster möglichst dicht.
- Schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen im Haus ab.
- Halten Sie Notrufnummern für tatsächliche Notfälle frei.
Wichtig
Die Entwarnung wird über die gleichen Wege bekannt gegeben. Bitte befolgen Sie die Hinweise der Einsatzkräfte.
Sicherheit hat Vorrang
Technische, organisatorische und behördlich abgestimmte Maßnahmen helfen, Risiken zu vermeiden und im Ereignisfall schnell zu reagieren.
Sicherheitsmaßnahmen am Standort
Damit es gar nicht erst zu einem Störfall kommt, setzt LINDENSCHMIDT auf umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören Brandmeldeanlagen, stationäre Löscheinrichtungen, doppelwandige Behälter, Auffangräume für flüssige Stoffe, Kameraüberwachung, ein firmeneigener Wachdienst, eine eigene Feuerwehr sowie moderne Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
Alle technischen Anwendungen und Verfahren sind mit der zuständigen Bezirksregierung abgestimmt, angezeigt und genehmigt. Darüber hinaus wurde gemeinsam mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein ein Notfallplan erstellt, der regelmäßig erprobt wird.
Welche Stoffe können betroffen sein?
Giftige Stoffe
Zum Beispiel Quecksilber aus Thermometern, Laborchemikalien oder Pflanzenschutzmittel.
Brandfördernde Stoffe
Zum Beispiel bestimmte Chemikalien und Pestizide.
Entzündbare Stoffe
Zum Beispiel Farben, Lacke und Lösemittel.
Umweltgefährliche Stoffe
Zum Beispiel Altöl, Emulsionen oder Öl-Wasser-Gemische.
Offizielle Informationen als PDF
Ausführliche Informationen gemäß §§ 8a und 11 der Störfallverordnung finden Sie im offiziellen Informationsblatt.
Informationen für die Öffentlichkeit
PDF-Dokument mit Hinweisen zum Verhalten im Störfall und Informationen zur Anlagensicherheit.
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